Geschichte

Die Kunst der Behandlung der Wirbelsäule geriet fast in Vergessenheit, bis im Jahre 1895 in Amerika die in Literatur und Brauchtum überlieferten Manipulationen wieder aufgegriffen und als Verfahren zur Behebung reversibler Störungen der Wirbelsäulenfunktion wiedererkannt wurden.

Chiropraktik in der Schweiz

Die ersten in den USA ausgebildeten Chiropraktorinnen und Chiropraktoren kamen in den 20er Jahren zurück in die Schweiz und eröffneten die ersten Praxen, obwohl die Ausübung des Berufes im Gesetz nicht verankert und deshalb illegal war. Es kam zu harten Verurteilungen, welche bei den sich benachteiligt fühlenden Patientinnen und Patienten weitherum Reaktionen auslösten: Sie organisierten sich und gründeten den Verein Pro Chiropraktik. 

Legalisierung

Zürichs Regierungs- und Kantonsrat stellten sich der Legalisierung der Chiropraktik. Sie staunten nicht schlecht, als sich das Zürcher Volk dem Initiativbegehren im Januar 1939 zustimmte. Damit war Zürich nach Luzern (1937) der zweite Kanton, der die Chiropraktik anerkannte: Die Chiropraktik als gesetzlich verankerte Heilkunde war geboren. Weitere Kantone folgten nach und nach, so auch Bern 1964.

Eine durch 400 000 (!) Unterschriften unterstützte Petition hatte anlässlich der Revision des Kranken- und Unfallversicherungsgesetzes (KUVG) im Jahre 1964 den Einbau der chiropraktischen Tätigkeit in den Leistungsbereich der Krankenkasse zur Folge. Es folgten 1976 auch noch die Unfall- und Militärversicherungen.
Seit Januar 1965 werden also die Leistungen der Chiropraktorinnen und Chiropraktoren von den Grundversicherungen übernommen.
Im Herbst 2006 erfolgte ein weiterer Erfolg. Die eidgenössischen Räte haben das Bundesgesetz über die universitären Medizinalberufe (Medizinalberufegesetz, MedBG) gutgeheissen. Es anerkennt die Chiropraktorin bzw. den Chiropraktor zusammen mit der Ärztin, dem Zahnarzt, der Apothekerin sowie dem Veterinärmediziner auch auf eidgenössischer Ebene als Medizinalperson mit universitärer Ausbildung.